Willkommen in der Welt professioneller und präziser Arabisch Übersetzungen.
Wenn Sie professionelle Übersetzungen und Dolmetscherdienste zwischen Deutsch und Arabisch benötigen, sind Sie bei mir richtig.
Ihre Vorteile auf einem Blick

Hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis

Professionelle Übersetzerin und Dolmetscherin

Schneller und persönlicher Service
Mein Leistungsportfolio für Fachübersetzungen in die arabische Sprache
Ich habe mich auf eine Vielzahl von Fachübersetzungen ins Arabische spezialisiert und biete Ihnen ein umfangreiches Portfolio. Vertrauen Sie meiner technischen oder wirtschaftlichen Übersetzungen. Weiterhin biete ich auch Übersetzungen im Web- Marketing- an. Auch private Übersetzungen übernehme ich gerne für Sie.
Konferenzen
Als Dolmetscherin biete ich simultanes oder konsekutives Dolmetschen, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer die Inhalte problemlos verstehen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung für eine reibungslose Kommunikation.
Behörden
Behördliche Stellen verlangen in der Regel beglaubigte Übersetzungen persönlicher Unterlagen. Zudem werden häufig Übersetzungen von Formularen und Informationsblättern für arabischsprachige Bürger benötigt.
Dokumente
Dokumente umfassen unterschiedlichste Textarten. Wir bieten Übersetzungen in diversen Formaten an – flexibel und angepasst an Ihre Anforderungen.
Juristisch
Für exakte Übersetzungen im rechtlichen Bereich sind tiefgehende juristische Kenntnisse sowie ein umfassendes Verständnis der relevanten Gesetze notwendig.
Wirtschaft & Handel
Für fachgerechte Übersetzungen im wirtschaftlichen Bereich sind fundierte Kenntnisse der Wirtschaft und ein gutes Verständnis steuerlicher und finanzieller Zusammenhänge erforderlich.
Journalismus
Journalistische Übersetzungen zielen auf ein breites Publikum aus Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien ab. Dabei ist es entscheidend, den kulturellen Hintergrund der Zielgruppe zu berücksichtigen.
Technische Übersetzungen
Technische Übersetzungen erfordern präzise und fachlich exakte Sprache, um komplexe technische Inhalte korrekt wiederzugeben. Dabei ist es wichtig, sowohl die spezifische Terminologie als auch die branchenspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Notarielle Urkunden
Beglaubigte Übersetzungen Ihrer notariellen Urkunden für die Vorlage bei nationalen und internationalen Behörden.
Mein Angebot
Nachfolgend sehen Sie weitere Dienstleistungen, die ich Ihnen anbiete.
Dolmetschen
Professionelles Dolmetschen – simultan oder konsekutiv. Ob bei geschäftlichen Verhandlungen oder privaten Terminen – ich stehe Ihnen stets zuverlässig und sprachgewandt zur Seite.
Businessdolmetschen
Engagieren Sie mich für Ihr Meeting, Ihren Messebesuch oder Ihre Geschäftsreise – national und international.
Behördengänge
Ich stehe Ihnen bei Behörden- und Gerichtsterminen zur Seite und unterstütze Sie gerne auch beim Ausfüllen von Formularen und der Abwicklung von Formalitäten.
Notarielle Beurkundungen
Bei Notar- oder Anwaltsterminen stehe ich Ihnen zur Seite. Ich übersetze Verträge, Nachlassverfügungen und andere notarielle Dokumente und dolmetsche für Sie bei Vertragsverhandlungen.
Reisebegleitung
Möchten Sie Deutschland oder ein anderes Land entdecken? Ich begleite Sie nicht nur sprachlich, sondern organisiere gemeinsam mit meinen Partnern auch gerne eine unvergessliche Reise für Sie und Ihre Familie.
Hocharabisch und Dialekte
Ich kann Hocharabisch und verschiedene Dialekte sprechen.
Meine Geschichte
Mein Name ist Reeam Aldarwish. Ich wurde 1998 geboren und stamme ursprünglich aus Syrien. Derzeit lebe ich in der schönen Stadt Erfurt, wo ich auch als beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für Arabisch–Deutsch tätig bin. Die Beeidigung erfolgte im Jahr 2025 durch das Landgericht Erfurt.
Mein Studium der Übersetzungswissenschaften habe ich in Kairo, Ägypten absolviert – eine prägende Zeit, die meine Leidenschaft für Sprache und interkulturelle Kommunikation weiter gestärkt hat. Seitdem arbeite ich mit großer Hingabe daran, Menschen miteinander zu verbinden und Sprachbarrieren zu überwinden.
Ich bin ein sehr zuverlässiger und fleißiger Mensch, der großen Wert auf Genauigkeit und Professionalität legt. Mein Ziel ist es, stets erfolgreich in meinem Beruf zu sein und meinen Kundinnen und Kunden hochwertige sprachliche Unterstützung zu bieten.
In meiner Freizeit lerne ich gern neue Sprachen und entdecke mit Begeisterung neue Kulturen und Länder – denn Sprache ist für mich mehr als nur ein Werkzeug, sie ist ein Tor zur Welt.
Ich freue mich darauf, auch Sie bald sprachlich begleiten zu dürfen!
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätige ich mit Stempel und Unterschrift, dass der übersetzte Text vollständig und korrekt dem Original entspricht. Als “ermächtigte Übersetzerin für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare für die arabische Sprache” bin ich rechtlich dazu befugt (§ 15 Abs. 3 AGGVG). Meine beglaubigten Übersetzungen aus dem Arabischen werden von deutschen Behörden in der Regel ohne Weiteres akzeptiert.
Auch deutsche Urkunden übersetze ich ins Arabische, etwa für die Verwendung bei arabischen Konsulaten oder Behörden in arabischsprachigen Ländern. Je nach Verwendungszweck kann es erforderlich sein, die Dokumente zusätzlich vorbeglaubigen zu lassen, eine Überbeglaubigung einzuholen oder eine Apostille beizufügen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wird der Beglaubigungsstempel überall anerkannt?
Ja. Als allgemein ermächtigte Übersetzerin wird meine Beglaubigung in allen deutschen Institutionen sowie in der Regel auch in den deutschen Auslandsvertretungen anerkannt. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Apostille (Überbeglaubigung durch das Landgericht) erforderlich sein, wie in der nächsten Frage erläutert.
Wann ist eine Überbeglaubigung durch das Gericht (Apostille) erforderlich?
In der Regel nur bei Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind. Bei deutschen Behörden ist sie selten notwendig. Die Apostille kann direkt beim zuständigen Landgericht beantragt werden, aber auch ich übernehme gerne die Beauftragung für Sie.
Ist es möglich, eine im Ausland von einem zugelassenen Übersetzer angefertigte Übersetzung zu überbeglaubigen?
Ja, das übernehme ich gerne für Sie. Voraussetzung ist jedoch, dass die Übersetzung den deutschen Standards entspricht.
Muss ein im Ausland ausgestelltes Dokument von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert (beglaubigt) werden, bevor es hier übersetzt werden kann?
Nein, für die Übersetzung selbst ist dies nicht erforderlich. Allerdings kann es von den deutschen Behörden in bestimmten Fällen verlangt werden.
Wird Ihre beglaubigte Übersetzung von deutschen Auslandsvertretungen anerkannt?
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings arbeiten viele deutsche Auslandsvertretungen mit sogenannten „Dienstleistern“, also einheimischen Büros, die nur Übersetzungen von einheimischen Übersetzern akzeptieren. Es ist daher ratsam, dies direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu erfragen.
Muss ein deutsches Dokument von einem Notar, Bundesverwaltungsamt oder einer Behörde beglaubigt werden, bevor es übersetzt werden kann?
Falls das Dokument ins Ausland übermittelt werden soll, kann es sein, dass die zuständige arabische Vertretung in Deutschland eine Beglaubigung des Originaldokuments verlangt. Es empfiehlt sich, dies direkt beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft zu erfragen.
Muss ich das Originaldokument vorlegen, oder reicht eine Kopie zur Vorlage für die Übersetzung?
Es können auch Kopien übersetzt werden, allerdings muss dies in der Übersetzung vermerkt werden. In der Regel erfolgt die Übersetzung auf Basis des Originals. Daher muss ich das Originaldokument spätestens bei der Übergabe der Übersetzung einsehen.
Wird das Original an die Übersetzung angeheftet und gesiegelt oder nur eine Kopie?
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin heften wir das Original an die Übersetzung. In der Regel erfolgt dies jedoch nur mit einer Kopie des Originals.
Soll ich Ihnen das Original per Einschreiben zusenden oder reicht auch die „normale“ Post?
Ich empfehle, Originaldokumente per Einschreiben zu verschicken. Die Rücksendung der Originale erfolgt immer zusammen mit der Übersetzung per Einschreiben.
Ist es möglich, nur Teile eines Dokuments zu übersetzen oder muss das gesamte Dokument übersetzt werden?
Es ist auch möglich, nur Teile eines Dokuments zu übersetzen, jedoch muss dies in der Übersetzung entsprechend vermerkt werden. In der Regel verlangen die Empfänger einer Übersetzung die komplette Übertragung des Dokuments. Bitte klären Sie dies vorab.
Gehören die Stempel und Vermerke auf der Rückseite des Originals zur Vorlage?
Ja, diese gehören stets zum Dokument dazu.
Bieten Sie Übersetzungen für Dokumente aus allen arabischen Ländern an oder gibt es Ausnahmen?
Bei zweisprachigen Dokumenten, in denen der Inhalt nur gespiegelt ist, wird nur der arabische Textteil übersetzt. Sollte es erforderlich sein, Teile in anderen Sprachen zu übersetzen, erfolgt dies nach dem gleichen Verfahren wie zuvor beschrieben.
Gilt Ihre Beglaubigung nur innerhalb von Thüringen?
Nein, meine Beeidigung ist deutschlandweit anerkannt.